"Heutzutage kennen die Leute vor allem den Preis und nicht den Wert"
Oscar Wilde
Ziel der Wertermittlung ist in allererster Linie, eine sachgerechte, nachvollziehbare, revisionssichere und für alle Beteiligten faire Bewertung der
Straßenbeleuchtungsanlage, die auch Überprüfungen Dritter standhält, vorzunehmen.
Die Gründe für die Erstellung eines Wertgutachtens können sehr unterschiedlich sein, z.B.:
Verkauf der Straßenbeleuchtungsanlagen
Fusionen/Übernahmen
Einführung „Doppik"
Kostenstellen-/Kostenträgerrechnung
Investitionsplanung/Sanierungskonzeption für die Straßenbeleuchtung
Grundlage eines sachgerechten Wertgutachtens ist die Kenntnis über:
Tragsysteme mit Lichtpunkthöhe, Material, Form, Ausleger, Montagedatum
Leuchten mit Hersteller, Typ, Bezeichnung, Lampenbestückung, Leistungsreduzierung (ja)/(nein), Montagedatum
Kabel mit Länge, Verlegeart, Montagedatum
Schaltschränke/Verteiler mit Anzahl der Abgänge, Typ, Montagedatum
Tiefbau mit Länge und prozentualer Aufgliederung der Kabelwege nach Oberflächen (Bitumen, Pflaster, Beton, unbefestigt) mit Regelbauangaben (Breite, Tiefe, Kabelschutz) und Mitverlegungsanteil
Qualitativ hochwertige Bewertungen von Beleuchtungsanlagen basieren auf der gewissenhaften Bestandsaufnahme.
Das von ILB entwickelte Rechenverfahren zur Wertermittlung bezieht alle Komponenten der Beleuchtungsanlage ein und weist abschließend z. B. den Sachzeitwert der Gesamtanlage aus.
Dieser wird häufig als Ermittlungsgröße gewünscht und ist oftmals maßgeblich für vertragliche Festlegungen.
Ein Übersichtliches Abschlussblatt fasst die Ergebnisse des Rechenverfahrens zusammen.